Aufsichtsrat fasst grundsätzlichen Beschluss zur Übernahme des Krankenhaus Ingelheim durch die Universitätsmedizin Mainz
Der Aufsichtsrat der Universitätsmedizin Mainz hat in seiner gestrigen Sitzung einen grundsätzlichen Beschluss zur Übernahme des Krankenhauses Ingelheim durch die Universitätsmedizin Mainz gefasst und hierfür grünes Licht gegeben.
Für die Übernahme müssen noch einige Hürden überwunden werden, die der Aufsichtsrat gestern formuliert hat, teilte der Aufsichtsratsvorsitzende, Wissenschaftsstaatssekretär Salvatore Barbaro, mit. So seien noch krankenhausplanerische Fragen zu klären sowie rechtliche Bestätigungen einzuholen. Die Stadt Ingelheim hat sich vorbehaltlich eines Stadtratsbeschlusses zur finanziellen Beteiligung bereit erklärt.
„Wir hoffen, dass die ausstehenden und notwendigen rechtlichen Klärungen eine Übernahme des Diakoniekrankenhauses ermöglichen werden“, so Barbaro. „Der Aufsichtsrat hat mit der gestrigen Beschlussfassung den Weg geebnet, in diese letzte Phase der notwendigen Prüfungen einzutreten.“
Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten und jährlich rund 340.000 Menschen stationär und ambulant versorgen. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Mehr als 3.600 Studierende der Medizin und Zahnmedizin sowie rund 630 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden hier ausgebildet. Mit rund 8.700 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Mainz zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de. [Stand: 2023]