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Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz

Der Vorstand leitet die Universitätsmedizin Mainz und führt die Geschäfte selbstständig, insbesondere unter Beachtung der allgemeinen Zielsetzungen (§2 Abs. 1 Universitätsmedizingesetz (UMG)), der Vereinbarung nach §22 UMG sowie der Beschlüsse des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Universitätsmedizin Mainz, einschließlich der strukturellen Weiterentwicklung, zuständig, die nicht einem anderen Organ nach dem UMG zugewiesen sind.

Der Vorstand bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und unterrichtet das Gremium unverzüglich über wichtige Angelegenheiten und Vorkommnisse.

Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, sofern dieser nicht im Einzelfall etwas anderes beschließt. Näheres wird durch das UMG und die Satzung der Universitätsmedizin Mainz geregelt. 



Der Vorstand besteht aus den folgenden vier Mitgliedern: