Prävention bei psychischen Belastungen

Jede Tätigkeit geht mit psychischen Belastungen einher. Sie sind normale Begleiterscheinungen der Arbeit und daher zunächst neutral zu bewerten. Sie können sowohl zu positiven Folgen, wie z. B. Anregungs-, Lern- und Trainingseffekten als auch zu negativen Folgen körperlicher  (z. B. verringerte Leistungsfähigkeit, Krankheiten), psychischer (z. B. Monotoniezustand, psychische Sättigung, Ärger, Ermüdung) oder verhaltensbezogener Art (z. B. riskantes Verhalten oder Suchtmittelmissbrauch) führen.

Fehlbeanspruchung bezeichnet Belastungsreaktionen, welche die Gesundheit kurz- oder langfristig signifikant beeinträchtigen. Von Belang für den Arbeitsschutz werden die mit der Arbeit einhergehenden psychischen Belastungen dann, wenn sie zu negativen psychischen Beanspruchungsfolgen führen. Diese können die Leistungsfähigkeit in vielfältiger Form beeinflussen (z. B. eingeschränkte Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit) und zum Auftreten von Fehlern und sicherheitswidrigen Verhaltensweisen führen. 

Bei psychischen Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen, bietet die Betriebsärztliche Dienststelle eine Sprechstunde an, um den Betroffenen frühzeitig eine Beratung zu geben und weiterführende Hilfsangebote zu besprechen.

Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 17-7409